Ulrich Bartosch, Anita Maile, Christine Speth (Arbeitsgruppe Qualifikationsrahmen Soziale Arbeit des FBTS) unter Mitwirkung von Peter Buttner, Raingard Knauer, Peter Knösel, Karin Luckey, Karl-Ludwig Kreuzer, Beate Finis-Siegler, Brigitte Geißler-Piltz, Harry Hermanns, Karin Katzenmayer, Christine Köckeritz, Martin Kraft, Ulrich Mergner, Georg Reschauer, Friedrich Seibel, Gregor Terbuyken, Stefanie Welz Qualifikationsrahmen Soziale Arbeit (QR SArb) Version 5.0 Verabschiedet vom Fachbereichstag Soziale Arbeit In Lüneburg am 4. Dezember 2008 Finanziell unterstützt durch Bartosch, Maile, Speth u.a., Qualilfikationsrahmen Soziale Arbeit (QR SArb) Version: 4.0 -2 -Entwickelt von der Arbeitsgruppe Qualifikationsrahmen des Fachbereichstages Soziale Arbeit Prof. Dr. Ulrich Bartosch, Vorstandsmitglied des Fachbereichstages Soziale Arbeit, Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt, Fakultät Soziale Arbeit Anita Maile, M.A., Dipl. Soz. Päd. (FH), Bologna-Beraterin der Hochschulrektorenkonferenz an der Fachhochschule Frankfurt am Main Christine Speth, M.A. Dipl. Soz. Päd. (FH), Referentin im Kompetenzzentrum Bologna, Hochschulrektorenkonferenz Bonn unter Mitwirkung [für den Vorstand des FBT] von Prof. Dr. Peter Buttner, FH München Vorsitzender des Vorstandes des FBT bis Juni 2006 Prof. Dr. Raingard Knauer, FH Kiel Prof. Dr. Peter Knösel, FH Potsdam Prof. Dr. Karin Luckey, FHO Emden Prof. Dr. Karl-Ludwig Kreuzer, Georg-Simon-Ohm FH Nürnberg und [Expertenworkshop vom 5.4.-6.4.2006 in Potsdam] Prof. Dr. Beate Finis-Siegler, Vizepräsidentin, FH Frankfurt am Main Prof. Dr. Brigitte Geißler-Piltz, Prorektorin, ASFH Berlin Prof. Dr. Harry Hermanns, FH Potsdam Karin Katzenmayer, Studentin, FH München Prof. Dr. Christine Köckeritz, Dekanin, FH Esslingen Martin Kraft, KFH Freiburg im Breisgau, Deutscher Caritas Verband Prof. Dr. Ulrich Mergner, Dekan, FH Köln Georg Reschauer, AHPGS Geschäftsstelle Prof. Dr. Friedrich Seibel, FH Koblenz, European Centre for Community Education Prof. Dr. Gregor Terbuyken,. Präsident, Evang. FH Hannover Stefanie Welz, Studentin, Kath. U Eichstätt-Ingolstadt Ergänzt um die Promotionsphase durch Prof. Dr. Ulrich Bartosch und Andere. Vorgelegt und verabschiedet in der Fassung 5.0 vom FBTS in Lüneburg Bartosch, Maile, Speth u.a., Qualilfikationsrahmen Soziale Arbeit (QR SArb) Version: 4.0 -3 -Grußwort der Generalsekretärin der Hochschulrektorenkonferenz an den Fachbereichstag Soziale Arbeit in Berlin 30. Mai bis 1. Juni 2006 Die Hochschulen sehen sich der Herausforderung einer umfassenden Studienreform gegenüber, die auf eine strukturelle und inhaltliche Erneuerung ihrer Angebote im Kontext eines gemeinsamen Europäischen Hochschulraums mit verständlichen und vergleichbaren Abschlüssen abzielt. Der Fachbereichstag Soziale Arbeit hat sich dieser Herausforderung in besonderer Weise gestellt. Das Fach Soziale Arbeit hat den Auftrag des Beschlusses der Kultusministerkonferenz, der Hochschulrektorenkonferenz und Bundesministerium für Bildung und Forschung vom 21.04.2005 „Qualifikationsrahmen für Soziale Arbeit“ aufgegriffen und die fachspezifische Ausgestaltung des Deutschen Rahmenwerks vorgenommen. Ich freue mich sehr, dass Sie mit dem „Qualifikationsrahmen Soziale Arbeit“, als erste fachliche Einheit ein Papier entwickelt haben, das nun zur Entscheidung vorliegt. Der Qualifikationsrahmen für ein einzelnes Fach stellt zwangsläufig ein Kompromissbündel dar, eröffnet aber gleichzeitig einen Diskussionsrahmen mit wichtigen Impulsen über die Grenzen des eigenen Faches hinaus. Die Hochschulrektorenkonferenz begrüßt diesen Schritt sehr und hat diesen Entwicklungsprozess gerne personell und finanziell unterstützt. Der Qualifikationsrahmen Soziale Arbeit ist ein Meilenstein der Bologna-Reform in Deutschland. Ich wünsche ihm eine kritische und konstruktive Aufnahme. Dr. Christiane Gaehtgens Generalsekretärin der Hochschulrektorenkonferenz Bartosch, Maile, Speth u.a., Qualilfikationsrahmen Soziale Arbeit (QR SArb) Version: 4.0 -4 -Inhaltsverzeichnis Grußwort der Generalsekretärin der Hochschulrektorenkonferenz an den Fachbereichstag Soziale Arbeit in Berlin 30. Mai bis 1. Juni 2006 1. Präambel ................................................................................................................ 5 1.1 Logik und Verbindlichkeit .................................................................................. 5 1.2 Anspruch ........................................................................................................... 7 1.3 Der dritte Studienzyklus im QR SArb.: ............................................................ 18 1.3.1 Systematische Zuordnung zum QR SArb ................................................. 18 1.3.2 Promotion ohne Disziplin? ........................................................................ 20 1.4 Staatliche Anerkennung .................................................................................... 7 2. Konkretisierung ....................................................................................................... 8 A Wissen und Verstehen/Verständnis ..................................................................... 8 B Beschreibung, Analyse und Bewertung ............................................................... 9 C Planung und Konzeption von Sozialer Arbeit .................................................... 10 D Recherche und Forschung in der Sozialen Arbeit ............................................. 11 E Organisation, Durchführung und Evaluation in der Sozialen Arbeit ................... 13 F Professionelle allgemeine Fähigkeiten und Haltungen in der Sozialen Arbeit ... 14 G Persönlichkeit und Haltungen ............................................................................ 15 Anhang ..................................................................................................................... 17 Staatliche Anerkennung ........................................................................................ 17 Zusammenfassender Bericht zum Expertenworkshop „3rd-Cycle Soziale Arbeit“ 18 Bartosch, Maile, Speth u.a., Qualilfikationsrahmen Soziale Arbeit (QR SArb) Version: 4.0 -5 -1. Präambel 1.1 Logik und Verbindlichkeit Der QR SArb folgt einer Prozesslogik für die Aus-bzw. Durchführung professioneller Sozialer Arbeit. Ausgangspunkt ist eine Aufgabenstellung deren Bearbeitung/Lösung durch Fachkräfte der Sozialen Arbeit erfolgen kann/soll/muss. Dabei wird unterstellt, dass Fachkräfte der Sozialen Arbeit nicht nur individuell, sondern in professioneller und gesellschaftlicher Verantwortung tätig werden. Sie reagieren nicht nur auf bestehende, allgemein erkannte Aufgabenstellungen, sondern agieren auch durch die Bearbeitung ‚von gesellschaftlich und/oder professionell als relevant angesehenen Problemlagen’. Die für die Bearbeitung von solchen Aufgabenstellungen notwendigen allgemeinen Fähigkeiten und professionellen Eigenschaften sind einerseits individuell verortet. Andererseits sind sie auch Teil des kollektiven Wissens-und Fähigkeitskanons sowie eines grundlegend geteilten Selbstverständnisses der Mitglieder der Profession. Die Mitglieder der Profession können auf dieser Basis und damit im Bewusstsein der Folgen ihrer Tätigkeit für Klientinnen und Klienten1 wie unterschiedlich komplexe soziale Zusammenhänge und in kritischer Reflexion gesellschaftlicher Funktionszusammenhänge handeln. Der QR folgt, ausgehend von einer grundsätzlichen Entscheidung für ein grundständiges generalistisches Studium, der gedanklichen Linie von Erweiterung und Vertiefung von Wissen, Fähigkeiten, Fertigkeiten, Kompetenzen und Haltungen mit der Möglichkeit zur Spezialisierung im Arbeits-und Forschungsgebiet der Sozialen Arbeit. Die Erweiterung und Vertiefung in wissenschaftlicher Befähigung und Erfahrung ist dabei zwingend angenommen. So ist auch die Vorbereitung zur weiteren wissenschaftlichen Qualifikation und beruflicher Orientierung eine zentrale Aufgabe des Masterstudiums. Dies alles berührt die Unterscheidung von anwendungs-oder forschungsorientierten MA-Studiengängen in keiner Weise. Jedes Masterstudium muss wissenschaftlich qualifizieren und jedes Bachelorstudium muss auch diese Qualifikationswege eröffnen und vorbereiten. 1 Grundsätzlich gilt für den QR SArb: Immer sind weibliche und männliche Ausdrucksformen als gleichberechtigt vorausgesetzt, auch wenn nur eine Form ausgedrückt sein sollte. Bartosch, Maile, Speth u.a., Qualilfikationsrahmen Soziale Arbeit (QR SArb) Version: 4.0 -6 -Allgemeine Fähigkeiten und professionelle Eigenschaften in der Sozialen Arbeit Aufgabenstellung/Problem Aufgaben-/Problemverständnis Analysierte(s) Aufgabe/Problem Konzept Forschung Durchführung Erweitertes, vertieftes Fachwissen und Spezialwissen MA-Level Dr.-Level ? ? Fachwissen Erfahrung Allgemeinwissen Spezialwissen BA-Level 0-Level Persönlichkeitsmerkmale und Haltungen Professionelles Handeln in der Sozialen Arbeit Wissen, Verstehen Verständnis Beschreibung Analyse Bewertung Planung Konzeption Recherche Forschung Organisation Evaluation Wissenschaftliche Qualifikation und Verantwortung (Budget, Personal, fachlich) Der QR SArb bezieht sich auf die vergleichbaren Rahmenwerke, ohne einem explizit vollständig zu folgen.2 So wird z.B. auf eine Kompetenzdiskussion u.ä. verzichtet. Der pragmatische Grund für diesen Weg liegt in der besonderen Situation der Fachbereiche Soziale Arbeit in Deutschland. Das Level für Masterabschlüsse muss erst gesichert bestimmt werden, da freilich jeder Fachbereich für sich in Anspruch nimmt, auch bisher vollständige Qualifikationen für die Soziale Arbeit vermittelt zu haben. Der QR SArb ist ein Angebot das MA-Level zu bestimmen, ohne die Absolventinnen und Absolventen in „mehr oder weniger kompetent“ einteilen zu müssen. Der Ausweis von z.B. vermittelten Kompetenzen im Kontext der Selbstbeschreibung der Studiengänge für die Akkreditierung bleibt jedem Fachbereich unbenommen (und sinnvoll). Hier ist auch die Bezugnahme auf alle anderen Rahmenwerke möglich. Der QR SArb ist mit den bestehenden internationalen Rahmenwerken kompatibel und selbstverständlich der internationalen (europäischen wie außereuropäischen) Sozialen Arbeit referentiell verpflichtet. 2 Vergleichbare Frameworks: Internationale Initiativen: Joint Quality Initiative “Dublin Descriptors”, European Consortium for Accreditation, Tuning Project 2001 – 2004, Bachelor-Masater Generic Qualification Initiatives, EUA Master degrees Survey, MARIC-ENIC Meeting, Jan. 2003, Transnational, European Evaluation Project (TEEP), Weitere Qualifikationsrahmen: Qualifikationsrahmen für Deutsche Hochschulen, Beschluss der KMK 21.04.2005), Dänischer Qualifikationsrahmen, Irish Qualifications Framework, UK Qualifications Framework, Scottish Credit and Qualifications Framework Australian Qualifications Framework advisory board (www.aqf.edu.au ), Fachliche Qualifikationsrahmen: EUR-ACE Framework Standards for the Accreditation of Engineering Programmes, Requirements for Social Work Training. Departments of Health (UK) insbesondere die Keyroles der „National Standards Occupational Standards for Social Work. Bartosch, Maile, Speth u.a., Qualilfikationsrahmen Soziale Arbeit (QR SArb) Version: 4.0 -7 -1.2 Anspruch Der QR SArb nimmt für sich in Anspruch, ein praktikabler Versuch zu sein, die Frage der Level-Bestimmung für die Soziale Arbeit in Deutschland und in Kompatibilität mit europäischen und außereuropäischen Rahmenwerken zu beantworten. Er ist dabei notwendig und bewusst als Kompromiss gestaltet, der keine Festlegungen auf inhaltlicher oder fachpolitischer Ebene machen will und darf. Als Rahmen muss er Grenzen der disziplinären Verständigung markieren, innerhalb derer der Wettstreit von Ideen, Konzepten und Angeboten umso heftiger gewünscht und herausgefordert wird. Immerhin soll er die unterschiedlichen Orientierungsinteressen von Lehrenden der Hochschule, Studierenden an den Hochschulen oder Praktikerinnen und Praktikern mit weiterführenden, individuellen Studienplanungen und schließlich der Arbeitgeberseite berücksichtigen und bedienen. Das differenzierte Ausbildungsversprechen für BA und MA geschieht dabei im Referenzrahmen des Bolognaprozesses und mit der selbstbewussten Inanspruchnahme der wissenschaftlichen Ausbildungs-und Forschungsebene durch die Fachbereiche Soziale Arbeit an den deutschen Hochschulen. 1.3 Staatliche Anerkennung Die Staatliche Anerkennung wird in diesem QR SArb innerhalb eines eigenen Anhanges berücksichtigt. Damit ist ein Minimalkonsens beschrieben, der in direkter Korrespondenz zum QR SArb formuliert ist. Zugleich wird die Staatliche Anerkennung als eigenständige Fragestellung ausgewiesen, deren Beantwortung unterschiedlich vollzogen werden kann. Bartosch, Maile, Speth u.a., Qualilfikationsrahmen Soziale Arbeit (QR SArb) Version: 4.0 -8 -2. Konkretisierung A Wissen und Verstehen/Verständnis Allgemein gilt für Absolventinnen und Absolventen der Sozialen Arbeit: A-0 Das Wissen und Verstehen der Absolventinnen und Absolventen baut auf unterschiedlichen Hochschulzugangsberechtigungen (HZB) auf, verbunden mit praktischen, fachlichen Vorerfahrungen unterschiedlicher Tiefe. Sie verfügen über grundlegendes, sicheres Wissen und Verständnis der theoretischen und angewandten Sozialarbeits-wissenschaften sowie mindestens der relevanten Wissensbestände der korrespondierenden Wissenschaftsbereiche. Dies bildet die Grundlage, um die anderen Qualifikationsziele des Studiums der Sozialen Arbeit erreichen zu können. Absolventinnen und Absolventen können ihr Wissen und Verstehen in einem spezialisierten Gebiet der Sozialen Arbeit sowie über die ganze Breite des Faches nachweisen. BA-Level-Absolventinnen und -Absolventen besitzen A-BA-1 Wissen und Verständnis der allgemeinen wissenschaftlichen Grund-lagen und Methoden der Sozialen Arbeit und eines exemplarischen Lernfeldes. A-BA-2 systematische Kenntnisse wichtiger Theorien, Modelle und Methoden der Sozialen Arbeit im nationalen sowie internationalen Rahmen. A-BA-3 kritisches Verständnis der Schlüsselprobleme, Konzepte und best-practice-Beispiele eines Spezialgebietes und der Sozialen Arbeit im Allgemeinen. A-BA-4 ein integriertes Verständnis der Methoden, Verfahrensweisen und der beruflichen Ethik von Sozialer Arbeit und vor dem Hintergrund reflektierter Erfahrung methodischen Handelns in bestimmten Arbeitsfeldern der Sozialen Arbeit und auf dem aktuellen Stand der Fachliteratur. A-BA-5 einen exemplarischen Einblick und ausgewählte vertiefte, aktuelle Kenntnisse in einem Forschungs-und Entwicklungsgebiet der Sozialen Arbeit. A-BA-6 kritisches Bewusstsein für den umfassenden multidisziplinären Kontext der Sozialen Arbeit. MA-Level-Absolventinnen und Absolventen besitzen A-MA-1 umfassendes Wissen und Verständnis der wissenschaftlichen Grundlagen der Sozialen Arbeit und eines exemplarischen Lernfeldes, einschließlich ausgewählter Methoden qualitativer und quantitativer Sozialforschung. A-MA-2 vertieftes Wissen und Verständnis von Theorien, Modellen und Methoden der Sozialen Arbeit im nationalen sowie internationalen Bartosch, Maile, Speth u.a., Qualilfikationsrahmen Soziale Arbeit (QR SArb) Version: 4.0 -9 -Rahmen entsprechend der aktuellen fachwissenschaftlichen Diskussion. A-MA-3 Überblick zur aktuellen nationalen und internationalen Forschung-und Entwicklung in der Sozialen Arbeit. PhD/Dr-Level-Absolventinnen und Absolventen besitzen A-PhD-1 verfügen über umfassendes, systematisches Wissen und Verständnis der interdisziplinären und disziplinären wissenschaftlichen Grundlagen der Sozialen Arbeit. A-PhD-2 verfügen über einen systematischen Überblick zur aktuellen internationalen Forschung3 im Kontext ihres Spezialgebietes der Sozialen Arbeit. A-PhD-3 haben ein systematisches Verständnis ihres (inter)disziplinären Forschungsgebietes der Sozialen Arbeit der Fertigkeiten und Methoden nachgewiesen, die in der Forschung in diesem Gebiet angewandt werden.4 B Beschreibung, Analyse und Bewertung Allgemein gilt für Absolventinnen und Absolventen der Sozialen Arbeit: B-0 Absolventinnen und Absolventen sind in der Lage, Aufgabenstellungen in der Sozialen Arbeit in Übereinstimmung mit ihrem professionellen Wissen und Verstehen zu bestimmen und ggf. definierten Aufgaben-/Problemfeldern zuzuordnen. Beschreibung, Analyse und Bewertung schließen die Identifikation der Aufgabe und die Abklärung der spezifischen Aufgabenstellung ein. BA-Level-Absolventinnen und -Absolventen besitzen B-BA-1 die Fähigkeit, ihr Wissen und Verständnis gezielt anzuwenden, um typische Aufgabenstellungen unter Berücksichtigung gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden der Sozialen Arbeit zu identifizieren und zu formulieren. B-BA-2 die Fähigkeit, neue, unklare und ungewöhnliche Aufgabenstellungen als solche zu erkennen und zu ihrer Bearbeitung weiterführende Hilfe-stellung in Anspruch zu nehmen. 3 Der Begriff „Forschung“ wird entsprechend der Bedeutung im Glossar der Dublin Descriptors verwendet: „Das Wort „Forschung“ wird verwendet, um eine große Bandbreite von Aktivitäten abzudecken, deren Kontext häufig auf ein Studienfach bezogen ist; der begriff bezeichnet hier ein sorgfältiges Studium, oder eine sorgfältige Untersuchung, die auf einem systematischen Verstehen und einem kritischen Bewusstsein von Wissen beruht. Das Wort wird unter Einbeziehung der Spannbreite von Aktivitäten verwendet, die originelles und innovatives Arbeiten im gesamten Spektrum akademischer, professioneller und technologischer Felder, inklusive der Geisteswissenschaften, traditioneller, performativer und anderer kreativer Künste fördern. Es wird nicht in einem limitierten oder restriktiven Sinn verwendet, oder lediglich bezogen auf eine traditionelle „wissenschaftliche Methode“. (Ebd.) 4 Vgl. QR DH Bartosch, Maile, Speth u.a., Qualilfikationsrahmen Soziale Arbeit (QR SArb) Version: 4.0 -10 -B-BA-3 die Fähigkeit, ihr Wissen und Verständnis gezielt für die kritische Analyse von Dienstleistungen, Prozessen und Methoden der Sozialen Arbeit und ihrer Rahmenbedingungen zu nutzen. B-BA-4 die Fähigkeit zur sicheren Auswahl analytischer Methoden und ihrer Instrumente. MA-Level-Absolventinnen und -Absolventen besitzen B-MA-1 die Fähigkeit, sich eigenständig die aktuelle wissenschaftliche Diskussion anzueignen und zu prüfen wie weit sie zur Beschreibung und Analyse hilfreich ist. B-MA-2 die Fähigkeit, mit wissenschaftlichen Methoden auch neue, unklare und untypische Aufgabenstellungen in der Sozialen Arbeit vor dem Hinter-grund der aktuellen wissenschaftlichen Diskussion eigenständig zu beschreiben und zu analysieren. B-MA-3 die Fähigkeit, Kollegen bei der Analyse neuer, unklarer und untypischer Aufgabenstellungen fachlich anzuleiten. B-MA-4 die Fähigkeit, zur umfassenden Analyse von internen und externen sich gegenseitig beeinflussenden Faktoren und zur verantwortlichen Einbin-dung anderer Fachdisziplinen in die eigene fachliche analytische Arbeit. PhD/Dr-Level-Absolventinnen und Absolventen besitzen B-PhD-1 verfügen über die Fähigkeit, wissenschaftliche Fragestellungen der Sozialen Arbeit selbständig zu identifizieren und zu beschreiben.5 B-PhD-2 beherrschen die wissenschaftliche kritische Analyse, Entwicklung und Synthese neuer und komplexer Ideen in der Sozialen Arbeit.6 B-PhD-3 sind befähigt, komplexe Situationen und Prozesse wissenschaftlich zu analysieren, Probleme zu identifizieren und daraus konkretisierte Ziele für wissenschaftliches Vorgehen abzuleiten, Lösungswege aufzuzeigen und zu bewerten.7 C Planung und Konzeption von Sozialer Arbeit Allgemein gilt für Absolventinnen und Absolventen der Sozialen Arbeit: C-0 Absolventinnen und Absolventen sind in der Lage, in Übereinstimmung mit ihrem professionellen Wissen und Verstehen, spezifische Prozesse, Hilfesysteme, Dienstleistungen der Sozialen Arbeit zu planen und professionelle Konzeptionen für deren ggf. interdisziplinäre Durch-führung zu entwickeln. Dazu gehört die Abwägung möglicher Lösungs-strategien, Methoden und die kritische Auswahl der am besten geeigneten Strategien und Methoden. Planungen und Konzeptionen berücksichtigen individuelle, lebensweltbezogene und gesellschaftliche 5 Vgl. QR DH, 6 Vgl. QR EHEA 7 Vgl. Entwurf QR 4Ing Bartosch, Maile, Speth u.a., Qualilfikationsrahmen Soziale Arbeit (QR SArb) Version: 4.0 -11 -Bedarfslagen, deren Rahmenbedingungen und Folgen der geplanten Durchführung. Sie verfügen über die Fähigkeiten, in interdisziplinären Kontexten zu handeln/arbeiten. BA-Level-Absolventinnen und -Absolventen besitzen C-BA 1 die Fähigkeit, ihr Wissen und Können anzuwenden, um Planungen und Konzepte für Anforderungen der Sozialen Arbeit zu entwickeln, die den fachlichen und professionellen Standards entsprechen. Diese können kritisch reflektiert und vertreten werden. C-BA 2 die Kenntnis von Methoden der Planung und Konzepterstellung und die Fähigkeit, diese auch in unvollständig definierten, komplexen Aufgabenstellungen anzuwenden. C-BA 3 Kenntnisse relevanter anderer Disziplinen und die Kompetenzen, deren Beitrag zur gesuchten Problemlösung/-bearbeitung zu nutzen. Sie können die eigene Tätigkeit in diesem Kontext planen, konzipieren und steuern. C-BA-4 die Fähigkeit Konzeptionen im Team umzusetzen. MA-Level-Absolventinnen und –Absolventen besitzen C-MA-1 das Wissen und die Fertigkeit, komplexe Lösungsstrategien für neue, unbekannte Aufgabenstellungen auf der Basis wissenschaftlicher Methodik und aktueller sowie teilweise neuester Forschungsergebnisse zu entwickeln, zu reflektieren und gegenüber relevanten Zielgruppen zu vertreten. C-MA 2 die Fähigkeit, interprofessionelle/-disziplinäre Forschungs-und Entwicklungsprozesse in Planungen und Konzeptionen zu integrieren. C-MA 3 die Fähigkeit, innerhalb von Planungen und Konzeptionen im Arbeitsfeld Soziale Arbeit die Anforderungen an gesamtverantwortliche Steuerung und Leitung komplexer Prozesse eigenständig zu bestimmen. PhD/Dr-Level-Absolventinnen und Absolventen besitzen C-PhD-1 sind befähigt, wesentliche Forschungsvorhaben und Entwicklungsprojekte in der Sozialen Arbeit mit wissenschaftlicher Integrität selbständig zu konzipieren.8 C-PhD-2 sind befähigt zur Akquise und Kostenplanung von Forschungs-und Entwicklungsprojekten. D Recherche und Forschung in der Sozialen Arbeit Allgemein gilt für Absolventinnen und Absolventen der Sozialen Arbeit: 8 Vgl. QR DH Bartosch, Maile, Speth u.a., Qualilfikationsrahmen Soziale Arbeit (QR SArb) Version: 4.0 -12 -D-0 Absolventinnen und Absolventen sollten in der Lage sein, in Übereinstimmung mit ihrem professionellen Wissen und Verstehen unter Anwendung geeigneter Methoden, Forschungsfragen zu bearbeiten und andere Methoden fachlicher Informationsbeschaffung anzuwenden. Die Informationsbeschaffung kann z.B. als Literatur-auswertung, als Praxisforschung mit quantitativen und/oder qualitativen Methoden, als Interpretation empirischer Daten oder als Recherche mit elektronischen Medien gestaltet sein. Sie tragen Sorge, dass die erhobene Daten-und Faktenlage unter Wahrung der professionellen, fachlichen Standards in der praktischen Arbeit berücksichtigt wird. BA-Level-Absolventinnen und –Absolventen besitzen D-BA-1 die Fähigkeit, über wissenschaftliche Recherche fachliche Literatur und Datenbestände zu identifizieren, interpretieren und integrieren. D-BA-2 die Kenntnis von fachlichen Kompendien, Periodika, Datenbanken und Fachforen und die Fähigkeit, sich klassischer und moderner Recherche-verfahren zu bedienen. D-BA-3 die Fähigkeit, angeleitete Praxisforschung zu betreiben und mit qualitativen und quantitativen Methoden empirische Datenbestände zu erstellen und zu interpretieren. MA-Level-Absolventinnen und -Absolventen besitzen D-MA-1 die Fähigkeit, die benötigten Informationen und Daten zu identifizieren, ihre Quellen zu bestimmen und sie zu erheben. D-MA-2 die Fähigkeit Forschungsdesigns zu entwickeln und (Praxis-)Forschung zu betreiben. D-MA-3 die Fähigkeit, zur kritischen Analyse und Bewertung eigener und fremder Forschungsergebnisse bzw. Informationen. D-MA-4 die Fähigkeit, innovative Methoden und Strategien auf der Basis von wissenschaftlicher Analyse zu entwickeln. D-MA-5 die Fähigkeit, an der praktischen, methodischen und wissenschaftlichen, theoretischen Entwicklung des Faches teilzunehmen und diese zu verfolgen. PhD/Dr-Level-Absolventinnen und Absolventen besitzen D-PhD-1 haben durch die Vorlage einer wissenschaftlichen Arbeit einen eigenen Beitrag zur Forschung in der Sozialen Arbeit geleistet, der die Grenzen des Wissens erweitert und einer nationalen oder internationalen Begutachtung durch Fachwissenschaftler standhält.9 D-PhD-2 haben die Beherrschung der Fertigkeiten und Methoden nachgewiesen, die in der Forschung in ihrem Spezialgebiet der Sozialen Arbeit angewandt werden. 9 Vgl. QR DH, Dublin Descriptors, QR EHEA Bartosch, Maile, Speth u.a., Qualilfikationsrahmen Soziale Arbeit (QR SArb) Version: 4.0 -13 -D-PhD-3 sind befähigt, substantielle Forschungsvorhaben der Sozialen Arbeit zu gestalten und in der Wissenschaft und/oder der Praxis Sozialen Arbeit zu implementieren.10 D-PhD-4 können die Qualitätssicherung ihrer Forschungs-und Entwicklungsarbeit gewährleisten. D-PhD-5 sind fähig, interdisziplinäre und internationale Forschungs-und Entwicklungsteams alleinverantwortlich zu führen. D-PhD-6 können verantwortlich die personellen, finanziellen und sächlichen Ressourcen von Forschungs-und Entwicklungsprojekten in der Sozialen Arbeit unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Standards und wirtschaftlicher Randbedingungen verwalten und steuern. D-PhD-7 können andere Personen im Rahmen von Forschungs-und Entwicklungsarbeiten anleiten und deren weitere wissenschaftliche Qualifikation begleiten. D-PhD-8 sind in der Lage, Erkenntnisse aus ihren Spezialgebieten mit Fachkolleginnen und –kollegen im internationalen Diskurs zu behandeln. E Organisation, Durchführung und Evaluation in der Sozialen Arbeit Allgemein gilt für Absolventinnen und -Absolventen der Sozialen Arbeit: E-0 Absolventinnen und Absolventen sind befähigt, auf der Grundlage ihres Wissens und Könnens, Konzepte und Planungen zu organisieren, durch-zuführen und zu evaluieren. Dazu besitzen sie Kenntnisse und Fertigkeiten der Recherche, Forschung, Didaktik und Methodik, sowie der Evaluation. Sie sind befähigt, sächliche und personelle Ressourcen einzuschätzen, verantwortlich einzusetzen und zu lenken. Sie sind in der Lage, die individu-ellen, lebensweltlichen und gesellschaftlichen Bedarfslagen, Rahmenbedin-gungen und die engeren und weiteren Folgen ihres Handelns kritisch zu reflektieren und zu berücksichtigen. Sie haben ihr Wissen und Können in der Praxis erprobt, reflektiert und evaluiert. BA-Level-Absolventinnen und -Absolventen besitzen E-BA 1 die Fähigkeit, Konzeptionen und Planungen konstruktiv und innovativ, theoretisch fundiert und reflektiert zu organisieren, durchzuführen und zu evaluieren. E-BA 2 das Können, Ressourcen zu erschließen und einzubringen. E-BA 3 theoriegeleitete, reflektierte Erfahrung einschlägiger, praktischer Tätigkeit in der Sozialen Arbeit. E-BA 4 reflektierte Erfahrungen mit unterschiedlichen Methoden und deren Reichweite in verschiedenen Settings. 10 vgl. Dublin-Descriptors Bartosch, Maile, Speth u.a., Qualilfikationsrahmen Soziale Arbeit (QR SArb) Version: 4.0 -14 -E-BA-5 die Fähigkeit Soziale Arbeit mit unterschiedlichen Methoden zu evaluieren. MA-Level-Absolventinnen und Absolventen besitzen E-MA 1 die Fähigkeiten und Fertigkeiten, Methoden in der Sozialen Arbeit zu erproben und weiterzuentwickeln und bezüglich ihrer Wirksamkeit und Reichweite zu überprüfen. E-MA 2 Fähigkeit und Fertigkeiten zur Einrichtung, Betreuung und Weiter-entwicklung umfassender Qualitätsmanagementsysteme auf Grundlage wissenschaftlicher Methodik. E-MA 3 Kenntnisse relevanter wissenschaftlicher Diskurse in anderen wissen-schaftlichen Disziplinen und kritische Reflexion der verflochtenen Abhängigkeiten und Auswirkungen von Sozialer Arbeit. E-MA 4 Fähigkeiten und Fertigkeiten selbstverantwortlich zu organisieren, durchzuführen und zu evaluieren. PhD/Dr-Level-Absolventinnen und Absolventen besitzen E-PhD-1 sind befähigt, Organisation, Durchführung und Evaluation durch explizite wissenschaftliche Prozesse zu ergänzen. F Professionelle allgemeine Fähigkeiten und Haltungen in der Sozialen Arbeit Allgemein gilt für Absolventinnen und Absolventen der Sozialen Arbeit: F-0 Absolventinnen und Absolventen verfügen über weitere, nicht fachspezifische Fähigkeiten, die für die erfolgreiche, professionelle Soziale Arbeit als Vorbedingung gelten müssen. Sie verfügen über Kompetenzen, die als Ergebnis des akademischen Studiums gelten müssen und üblicherweise durch das Formulieren und Untermauern von Argumenten und das Lösen von Aufgaben in ihrem Studienfach demonstriert werden. BA-Level-Absolventinnen und Absolventen besitzen F-BA-1 die erprobte Fähigkeit, initiativ, alleine und im Team zu arbeiten. F-BA-2 die ausgeprägte Fähigkeit zur Kommunikation und Interaktion mit allen fachlichen und nichtfachlichen Akteuren des Arbeitsfeldes und ihres gesellschaftlichen Umfeldes unter der Nutzung unterschiedlicher Medien. F-BA-3 Verantwortung und ausgeprägtes Bewusstsein für die Risiken ihres Handelns für sich und andere. Bartosch, Maile, Speth u.a., Qualilfikationsrahmen Soziale Arbeit (QR SArb) Version: 4.0 -15 -F-BA-4 Fähigkeit, die Interessen von Klienten11, Klientengruppen oder Systemen, sowie die unterschiedlichen gesellschaftlichen Bedürfnisse und Interessenlagen zu erkennen und abzuwägen. F-BA-5 die Fähigkeit, unter Berücksichtigung professioneller und ethischer Standards sowie der beruflichen Rolle, Lösungsstrategien zu ent-wickeln und zu vertreten. F-BA-6 die Fähigkeit zur kreativen, verantwortlichen Mitwirkung in Projekt-management, Personalführung und Gesamtleitung. F-BA-7 Einsicht in die Notwendigkeit von und Bereitschaft zur ständigen Weiterbildung und die Fähigkeit zur Aktualisierung des eigenen fachlichen Wissens und Könnens. MA-Level-Absolventinnen und -Absolventen besitzen F-MA-1 vertiefte Kenntnisse und Fähigkeiten des BA-Levels F-MA-2 Fähigkeiten zur effektiven Führung von Teams in Forschung und Praxis die aus unterschiedlichen Disziplinen und mit unterschiedlichen Ausbildungsniveaus besetzt sind. F-MA-3 die Fähigkeit zu alleinverantwortlicher Leitung und Führung. F-MA-4 die Fähigkeit, in nationalen und internationalen Kontexten zu forschen und zu arbeiten. PhD/Dr-Level-Absolventinnen und Absolventen besitzen F-PhD-1 sind fähig zur Teilnahme am internationalen akademischen Diskurs in der Sozialen Arbeit. F-PhD-2 können Erkenntnisse eigener Forschung oder von Dritten vor akademischem Publikum vortragen sowie an Laien vermitteln.12 F-PhD-3 sind in der Lage die Folgen ihres Forschens und die Konsequenzen wissenschaftlicher Erkenntnisse für die Soziale Arbeit, für Einzelne, für Gruppen und die Gesellschaft kritisch zu reflektieren und zu diskutieren. F-PhD-4 können den gesellschaftlichen, wissenschaftlichen und/oder kulturellen Fortschritt einer Wissensgesellschaft im Forschungs-, Entwicklungs-und Arbeitsfeld der Sozialen Arbeit vorantreiben.13 F-PhD-5 wissen sich dem Ethos wissenschaftlichen Arbeitens in unabhängiger Planung, Umsetzung, Bewertung und Anwendung von wissenschaftlicher Forschung und Erkenntnis verpflichtet. G Persönlichkeit und Haltungen Allgemein gilt für Absolventinnen und -Absolventen der Sozialen Arbeit: 11 Entsprechend gilt: Adressatinnen, Teilnehmerinnen, Kunden. 12 QRDH, 13 Vgl. Dublin Descriptors, QR EHEA Bartosch, Maile, Speth u.a., Qualilfikationsrahmen Soziale Arbeit (QR SArb) Version: 4.0 -16 -G-0 Sie sollen über eine stabile, belastungsfähige und ausgeglichene Persönlichkeit mit ausgeprägter Empathie für soziale Aufgaben-stellungen und darin beteiligte Personen verfügen. Ihre selbstkritische und reflektierte Haltung ermöglicht ihnen die Ausübung einer professionellen, distanzierten Berufsrolle unter Einbeziehung der eigenen Persönlichkeitsmerkmale und auf der Basis eines reflektierten Welt-und Menschenbildes. Sie definieren selbständig Grenzen und Möglichkeiten ihres Handelns. Bartosch, Maile, Speth u.a., Qualilfikationsrahmen Soziale Arbeit (QR SArb) Version: 4.0 -17 -Anhang 1 Staatliche Anerkennung Mit der staatlichen Anerkennung werden Qualifikationen zertifiziert, die Voraus-setzung für eine hoheitliche Tätigkeit in der Sozialen Arbeit sind. Dies sind insbesondere: ausgewiesene Kenntnisse der relevanten deutschen Rechtsgebiete mit exemplarischer Vertiefung auf Landesebene Kenntnisse von Verwaltungsstrukturen und Verwaltungsabläufen Nachweis für Fachlichkeit und Berufsfähigkeit Die Vergabe der staatlichen Anerkennung kann im Rahmen der Akkreditierung des Studienganges beantragt, geprüft und festgelegt werden. Voraussetzungen für die Erteilung der staatlichen Anerkennung: Die Voraussetzungen zur staatlichen Anerkennung können studienintegriert oder postgradual erworben werden. Voraussetzungen zur Erteilung der staatlichen Anerkennung sind: (1) Bachelorabschluss in einem Studiengang der Sozialen Arbeit (2) ausgewiesene Kenntnisse der relevanten deutschen Rechtsgebiete mit exemplarischer Vertiefung auf Landesebene (3) angeleitete Praxistätigkeit in von der Hochschule/zuständigen Behörde anerkannten, fachlich ausgewiesenen Einrichtungen der Sozialen Arbeit im Umfang von mindestens 100 Tagen (4) eine kritische Reflexion erworbenen Fachwissens unter den Bedingungen angeleiteter Praxis Das Vorliegen der Voraussetzungen zur Erteilung der staatlichen Anerkennung wird durch die Hochschule geprüft und durch die zuständige Behörde erteilt14. 14 Hinweis: Dies kann die Hochschule oder auch das Ministerium sein. Bartosch, Maile, Speth u.a., Qualilfikationsrahmen Soziale Arbeit (QR SArb) Version: 4.0 -18 -Anhang 2 Der dritte Studienzyklus im QR SArb.: Allgemeine Überlegungen Von Ulrich Bartosch Systematische Zuordnung zum QR SArb Der QR SArb verfolgt in seiner Systematik eine Orientierung am professionellen Handeln in der Sozialen Arbeit. Damit soll berücksichtigt werden, dass unterscheidbare akademische Vorbildungen nicht unmittelbar Teilzuständigkeiten im Rahmen einzelner professioneller Prozesse erzeugen. Vielmehr können Kompetenzzuweisungen im Sinne der Reichweite von Gesamtverantwortung unterschieden werden, deren Begründung durch eine erweiterte bzw. spezialisierte wissenschaftliche Expertise begründet werden können. Für das Promotionslevel folgt daraus die Besonderheit, dass nahezu ausschließlich die wissenschaftliche, spezialisierte zusätzliche Expertise als Ergänzung des Qualifikationsprofils verstanden werden muss. Der Begriff „employability“ gelangt an dieser Stelle – innerhalb eines hochschulischen Qualifikationsrahmens – zum notwendigen, klärenden Verständnis. Die damit gemeinte „Beschäftigungsbefähigung“ kann nur indirekt als Erweiterung des individuellen Q-Profils zur konkreten Umsetzung an einem konkreten Arbeitsplatz verstanden werden. Vielmehr teilt sich an dieser Stelle offensichtlich, was in den QRs durch die unterschiedliche Logik von wissenschaftlicher Arbeit und allgemeiner Qualifikation von Wissenschaftlern für den Arbeitsmarkt auf allen Levels grundsätzlich unterscheidbar ist: A) Wissenschaftliche Ausbildung bereitet für wissenschaftliche Tätigkeit durch sukzessive selbständige Beteiligung vor und vermittelt so die Befähigung zur Generierung neuen Wissens, das mit wissenschaftlichen Methoden gewonnen wird. Sie befähigt weiterhin, solche Wissensbestände zu verstehen und – wiederum wissenschaftlich – zu prüfen und zu beurteilen. B) Professionelles Handeln im allgemeinen Beschäftigungssystem gründet ggf. auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und Methoden und bedarf daher der Befähigung, relevante Wissensbestände zu verstehen und – wissenschaftlich – zu prüfen und zu beurteilen. Gezielte, bedarfsorientierte Erweiterung von aktuellen Wissensbeständen müssen durch wissenschaftliche Methoden gewonnen werden. Je näher das spezifische professionelle Handeln der wissenschaftlichen Tätigkeit kommt, desto größer ist die Passung von hochschulischem Qualifikationsprofil (QR EHAE) und allgemeinem Qualifikationsprofil des lebensbegleitendes Lernens (EQR LLL). Bartosch, Maile, Speth u.a., Qualilfikationsrahmen Soziale Arbeit (QR SArb) Version: 4.0 -19 -Folgerichtig können die spezifischen wissenschaftlichen Qualifikationselemente innerhalb des QR SArb -unterscheidbar von allgemeinen professionellen Elementen – vorwiegend in der Kategorie „Recherche und Forschung“ als ‚learning outcomes’ zugeordnet werden. Damit wird zugleich festgehalten, dass die professionelle Befähigung in der Phase der BA/MA-Studien sich nicht nur graduell vom Promotionsstudium unterscheidet. Weiterhin wird die spezifische Charakteristik hochschulischer, wissenschaftlicher Ausbildung von den Lernmöglichkeiten anderer Qualifikationswege deutlich unterscheidbar. Es erscheint durchaus möglich, dass eine erweiterte Befähigung z.B. zur „Planung und Konzeption von Sozialer Arbeit“ durch erfahrungsgeleitetes Lernen (experience based) oder durch Lernen am Arbeitsplatz (work based) also durch informelle, non-formale oder auch institutionelle Lernprozesse an anderer Stelle erworben werden kann. Und es ist somit auch vorgesehen, dass diese Q-Elemente zugeordnet und qualitativ berücksichtig werden können. Es soll aber zugleich vermieden werden, dass diese Lernwege und ihre spezifischen Lernergebnisprofile vorschnell identisch gesetzt werden. Die spezifisch wissenschaftliche Verpflichtung des QR SArb Promotionslevels wird an der Kategorie E besonders deutlich. Organisation, Durchführung und Evaluation in der Sozialen Arbeit werden nicht gesondert bedient. Damit wird gesagt: A) Die Befähigung zur Organisation, Durchführung und Evaluation in der Sozialen Arbeit ist mit dem Master-Level umfassend erreicht worden. B) Die Erweiterung dieser Befähigung erfolgt in vollständiger Berücksichtigung wissenschaftlicher Anforderungen. C) Soweit diese wissenschaftlichen Befähigungen in der professionellen Handlung gebraucht werden, ergänzen sie das Qualifikationsprofil in der Kategorie E. D) Der QR SArb trägt der Realität der Arbeitswelt Rechnung, indem er die akademische Qualifikationsebene „Promotion“ von der beschäftigungsbezogenen Zuordnung zu höchstverantwortlichen Aufgabenbereichen absolut trennt. (Der Dr.-Titel hat keine unmittelbare qualifikatorische Relevanz auf dem Arbeitsmarkt – jenseits! des wissenschaftlichen Beschäftigungssystems. Umgekehrt hat die Bekleidung einer höchstverantwortlichen Position im allgemeinen Beschäftigungssystem keine unmittelbare qualifikatorische Relevanz für die wissenschaftliche Ausbildung/Tätigkeit.) E) Innerhalb von entsprechend konzipierten Promotionsstudiengängen können selbstverständlich Qualifikationselemente angestrebt werden, die z.B. die Kategorie E durch entsprechende Trainings oder Schulungen erweitern und damit spezifische Anforderungen des allgemeinen Beschäftigungssystem gesondert bedienen. Grafik QR SArb + 3rd Level und Bezüge zur allgemeinen Quali Bartosch, Maile, Speth u.a., Qualilfikationsrahmen Soziale Arbeit (QR SArb) Version: 4.0 -20 -Promotion ohne Disziplin? Angesichts der Tatsache, dass die Soziale Arbeit bisher in Deutschland nicht disziplinär als universitäre Wissenschaft verankert ist, stellt sich die Frage der Umsetzung eines QR-Profils zur Promotion in besonderer Weise. Grundsätzlich ist zu konstatieren, dass die fachhochschulischen Standorte wissenschaftlicher Ausbildung, Entwicklung und Forschung in steigender Anzahl über institutionalisierte Kooperationen mit Universitäten im Ausland eingerichtet haben. Dort wird Soziale Arbeit als universitäres Fach gelehrt und Promotionen finden an entsprechenden Lehrstühlen/Fakultäten statt. Innerhalb Deutschlands sind die aktuellen Bedingungen in den Bundesländern unterschiedlich. Sie reichen von der Einrichtung gemeinsamer Graduiertenkollegs über kooperative Promotionen im Verfahren der Einzelbetreuung bis hin zur kategorischen Ablehnung jeglicher Zusammenarbeit durch die Universitätsprofessorinnen und –professoren aus fach-und standespolitischen Gründen. Mancherorts wird der Gedanke einer Zusammenarbeit mit Fachhochschulkolleginnen oder –kollegen durch die universitären Vertreterinnen und Vertreter als unstatthafte Zumutung entsetzt zurückgewiesen. Sieht man von der fundamentalen Verweigerung (und damit Selbstisolation) durch die Universität einmal ab, so bleiben eine Reihe praktikabler Vorgehensweisen: A) An Fakultäten mit Promotionsberechtigung werden FH-Profs an der Betreuung beteiligt B) Graduiertenkollegs unter Beteiligung von FH Faks C) Anbindung Doktorarbeiten an nahen Disziplinen D) Promotionsberechtigung an FH-Faks oder forschungsbezogene Verbünde von FH Faks Bartosch, Maile, Speth u.a., Qualilfikationsrahmen Soziale Arbeit (QR SArb) Version: 4.0 -21 -Anhang 3 Zusammenfassender Bericht zum Expertenworkshop „3rd-Cycle Soziale Arbeit“ FAKULTÄT FÜR SOZIALE ARBEIT Der Dekan Prof. Dr. Ulrich Bartosch Zusammenfassender Bericht zum Expertenworkshop „3rd-Cycle Soziale Arbeit“ vom 19. – 20. März 2007 Teilnehmer/innen Prof. Dr. Flößer, Universität Dortmund Prof. Dr. Hamburger, Universität Main Prof. Dr. Otto, Universität Bielefeld Prof. Dr. Schaar, Universität Wuppertal Prof. Dr. Schröer, Universität Hildesheim Prof. Dr. Meder, Universität Duisburg, Prof. Dr. Bartosch, KU Eichstätt Prof. Dr. Buttner, FH München Prof. Dr. Knauer, FH Kiel Prof. Dr. Knösel, FH Potsdam Prof. Dr. Kreuzer, FH Nürnberg Lysann Bohatzsch, KU Eichstätt Christine Speth, KU Eichstätt Prof. Dr. Thole, Universität Kassel Prof. Dr. Stuewe, FH Frankfurt Prof. Dr. Mergner, FH Köln Prof. Dr. Pollak, Universität Passau Prof. Dr. Karsten, Universität Lüneburg Anita Maile, FH Frankfurt Tagesordnung 19.3.2007 Expertenworkshop I: Ab 12.00 Uhr Ankunft und Mittagsimbiss Begrüßung und Vorstellung 13.00 -15.00 Uhr Stand der Bologna-Reform. Wo stehen wir nach der Münsteraner „V“Erklärung? Kerncurriculum der DgfE/Curriculum Arbeitspapier der Kommission 4 Qualifikationsrahmen Soziale Arbeit 4.0 15.00 -15.30 Uhr Kaffeepause Bartosch, Maile, Speth u.a., Qualilfikationsrahmen Soziale Arbeit (QR SArb) Version: 4.0 -22 -15.30 -18.00 Uhr Gemeinsame Basis für ein drittes Level? Diskussion eines Graduierten-und Promotionsprofils Ab 20.00 Uhr Gemeinsames Abendessen im Restaurant „EXIL“ Mercatorstraße 26, 60316 Frankfurt am Main 20.3.2007 Expertenworkshop II 9.00 -10.30 Uhr Gemeinsame Konstruktion des dritten Levels? 10.30 -11.00 Uhr Kaffeepause mit Imbiss 11.00 -12.30 Uhr Mögliche nächste Schritte 12.30 Uhr Ende des Expertenworkshops und Abreise der Teilnehmer Bartosch, Maile, Speth u.a., Qualilfikationsrahmen Soziale Arbeit (QR SArb) Version: 4.0 -23 -Zusammenfassung Der Workshop hatte zur Zielsetzung, die Möglichkeiten einer gemeinsamen Formulierung des Promotionslevels im Anschluss an den QR SArb 4.0 durch Universitätsprofessoren und Fachhochschulprofessoren zu prüfen. Die Runde der Teilnehmerinnen und Teilnehmer setzte sich im Kern aus Vertreterinnen und Vertretern der Kommission für Sozialpädagogik der Deutschen Gesellschaft für Erziehungswissenschaft (im folgenden UNI-Gruppe) sowie Mitgliedern des Fachbereichstages Soziale Arbeit (im folgenden FH-Gruppe) zusammen. Die UNI-Gruppe nahm an den Beratungen mit grundsätzlicher Offenheit gegenüber dem Vorhaben einer engeren gemeinsamen Abstimmung teil. Es wurde zugleich deutlich, dass die Formulierung des QR SArb als gesondertes Vorgehen der FH-Gruppe gewertet wird, das auch disziplin-und hochschulpolitische Implikationen erzeugt. So wurde z.B. eine affirmative Zuordnung der Sozialen Arbeit zur „Sozialarbeitswissenschaft“ kritisiert. Die FH-Gruppe unterstrich ebenfalls die grundsätzliche Bereitschaft zu einer übergreifenden Kooperation zwischen den Hochschulen. Gerade die Bologna-Strukturen ermöglichen zumindest formal eine bessere Zusammenarbeit. Das Vorgehen zur Formulierung des QR SArb wurde bekräftigt, wobei auf die gegenwärtige Zusammenkunft als Beleg für den Willen zum fachlichen Austausch hingewiesen wurde. Die grundsätzliche Eigenständigkeit der Sozialen Arbeit wurde mehrfach unterstrichen. Im Ergebnis konnte man sich nicht auf eine gemeinsame Formulierung des dritten Levels einigen. Die Differenzen und grundsätzlichen Diskussionsbedarfe sind aktuell noch zu groß. Allerdings war doch auch eine gewisse Annäherung spürbar, die zumindest in ausgewählten Fällen künftige Kooperationen einfacher machen sollte. Ein wichtiges konkretes Arbeitsergebnis dürfte in der Diskussion der grundsätzlichen Schwierigkeiten für die Formulierung eines 3d Level gegeben sein. Diese Anregungen werden in einer konkreten Ausarbeitung sicher Berücksichtung finden. Konsensfähige Aspekte Die Diskussion ergab einige grundsätzliche Sichtweisen, die konsensfähig sein könnten. Eine gemeinsame Erklärung oder Abstimmung wurde allerdings nicht vorgenommen. Sie wäre zum gegebenen Zeitpunkt auch nicht möglich gewesen. Die Zusammenfassung gibt -mit dem Wunsch eine tragfähige Formulierung für den allgemeinen Verlauf zu finden – den individuellen Standpunkt des Berichterstatters wieder: 1. Durch die MA-Studienprogramme an Fachhochschulen ergeben sich neue Bedingungen und Möglichkeiten der Kooperation zwischen Uni und FH. Besonders für die künftigen Absolventinnen und Absolventen von MA-Studiengängen an FHs sollte der Übergang vom FH-Studium in ein Promotionsstudium an der Universität deutlich erleichtert werden. Die Frage einer Direktpromotion nach erfolgreichem FH-Diplomstudium tritt somit mittelfristig in den Hintergrund. 2. Zur künftigen Sicherstellung von entsprechend qualifiziertem Nachwuchs zur Besetzung von Professuren an den Fachhochschulen ist die Eröffnung von Promotionswegen im fachlichen Kontext der Sozialen Arbeit wünschenswert. 3. Die berufliche Praxis der Sozialen Arbeit muss die Befähigung zu wissenschaftlicher Forschung und Entwicklung als notwendigen Bestandteil des Qualifikationsprofils ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter annehmen und entsprechende Arbeitsbedingungen realisieren, die dieser Fähigkeiten zur Geltung bringen. 4. Gemeinsame Promotionswege -zumindest unter Beteiligung der anwesenden Gruppierungen von Hochschullehrerinnen und –lehrern -bedeuten eine Vernetzung der Sozialen Arbeit in die Erziehungswissenschaft durch die entsprechenden Forschungsfragen. 5. Eine Formulierung des 3rd Level in der Sprache von learning-outcome erscheint sinnvoll aber durchaus konfliktgeladen. Bartosch, Maile, Speth u.a., Qualilfikationsrahmen Soziale Arbeit (QR SArb) Version: 4.0 -24 -6. Gemeinsame Promotionswege auf der Basis von Kooperationsverträgen könnten exemplarische Wege (best practice) aufzeigen. 7. Die Qualifizierungswege und ggf. die Anforderungen für Nachqualifizierungen müssen offen gelegt werden. 8. Die hochschul-und professionspolitischen Zielsetzungen müssen diskutiert und beschrieben werden. Einzelne Fragestellungen 1. Ein nächster Schritt sollte durch die Aufnahme gemeinsamer Arbeitsgespräche durch den Erziehungswissenschaftlichen Fakultätentag und den Fachbereichstag Soziale Arbeit erfolgen. 2. Ein Netzwerk von möglichen/konkreten Promotionswegen und –partnern sollte entwickelt werden. 3. Eine Beschreibung des 3rd Level als Ergänzung des QR SArb wird erfolgen – ggf. ohne Beteiligung der UNI-Gruppe. 4. Welche Vorteile ergeben sich durch eine kooperative Promotion für die Universität. Könnte eine verbesserte Unterfütterung der BA-MA-Programme erreicht werden? 5. Wie differenziert sollte das 3rd Level ausformuliert werden. Reicht u. U. die Präzisierung des Deutschen QR Nationaler Hochschulabschlüsse aus? 6. Welche Auswirkungen sollte/könnte der QR dann auf die Akkreditierung haben, bzw. welche Rolle könnte/sollte die Akkreditierung überhaupt in diesen Fragen spielen? 7. Die Arbeitsanforderungen für die Professoren müssen präzisiert werden. Einzelne problematische Aspekte 1. Es gilt die Differenz zwischen wissenschaftlicher Qualifizierung und beruflicher Ausbildung genau zu beachten. Beispielhafte Fragen sind z.B.: Worin liegt der Überschuss wissenschaftlicher Qualifizierung gegenüber beruflicher Ausbildung? Kann die wissenschaftliche Arbeit in der Promotionsphase mit besonderen Qualifikationen für berufliche Anforderungen verbunden werden? 2. Die Durchführung von Promotionen an den (ggf.) erziehungswissenschaftlichen /philosophischen Fakultäten erzwingt eine Formulierung der Forschungsfragen im disziplinären Kontext von Sozialpädagogik. Wie weit oder wie eng diese Formulierung geführt werden kann, wäre genau zu prüfen. 3. Worin liegt der effektive Nutzen für die Universitäten? 4. Muss eine generelle Nachqualifizierung vorgesehen werden? 5. Welche Qualifikation muss auf Seiten der potentiellen FH-Betreuer nachgewiesen werden und ggf. wie würde eine Betreuung institutionalisiert.